FG Saarland vom 13.10.1997
1 K 211/96
Fundstellen:
EFG 1998, 184

Fahrtenbuch mit geringen formellen Mängeln

FG Saarland, vom 13.10.1997 - Aktenzeichen 1 K 211/96

DRsp Nr. 2001/3218

Fahrtenbuch mit geringen formellen Mängeln

Den Angaben in einem Fahrtenbuch kann steuerlich auch bei geringen formellen Mängeln (hier: Fehlen der Angabe der aufgesuchten Firma/Person) gefolgt werden, wenn der Steuerpflichtige die Richtigkeit der Fahrtenbuchangaben auf andere Weise glaubhaft macht.

Für die Praxis:

Zur Begründung des sehr geringen Anteils der Privatfahrten führte der Kläger aus, daß während der Woche aufgrund des zeitlichen Umfangs seiner Außendiensttätigkeit keine Zeit zur Durchführung von Privatfahrten verblieb und das Firmenfahrzeug auch am Wochenende mit den Vorführobjekten derart beladen sei, daß schon allein aus Platzgründen das private Kfz der Ehefrau, das von der Größe und dem Komfort her dem des Firmenfahrzeugs entsprach, benutzt werde. Das FG folgte dieser Argumentation.

Fundstellen
EFG 1998, 184