FG München vom 11.11.1997
2 K 1474/96
Fundstellen:
EFG 1998, 549

Fahrtkosten eines GmbH-Gesellschafters

FG München, vom 11.11.1997 - Aktenzeichen 2 K 1474/96

DRsp Nr. 2001/2991

Fahrtkosten eines GmbH-Gesellschafters

Fahrtkosten eines GmbH-Gesellschafters führen nur dann zu Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn er durch die Fahrten Einfluß auf die Höhe seiner Einkünfte nehmen kann.

Entscheidungsgründe:

I.

Streitig ist die Berücksichtigung von Reisekosten und Zinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen.