FG München - Urteil vom 25.10.2012
5 K 564/11
Normen:
AO § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; EStG § 10 Abs. 3; EStG § 10 Abs. 4; EStG § 10 Abs. 4a; EStG § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1;

Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei vorläufig ergangenem Steuerbescheid

FG München, Urteil vom 25.10.2012 - Aktenzeichen 5 K 564/11

DRsp Nr. 2013/3586

Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei vorläufig ergangenem Steuerbescheid

1. Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn der Steuerbescheid in dem verfassungsrechtlichen Streitpunkt vorläufig ergangen ist, diese Streitfrage sich in einer Vielzahl im Wesentlichen gleichgelagerter Verfahren (Massenverfahren) stellt und bereits ein nicht von vornherein aussichtsloses Musterverfahren beim BVerfG anhängig ist.