I. Vor dem Finanzgericht (FG) stritten die Kläger und Revisionskläger (Kläger), alle Rechtsnachfolger nach dem am ... 1993 verstorbenen A, darüber, ob dieser, der Erblasser (E), seinen Gewerbebetrieb in B, den er seit 1980 als ruhenden Gewerbebetrieb behandelt hatte (seiner schriftlichen Erklärung vom 8. Juli 1993 entsprechend), im Streitjahr 1993 aufgegeben habe, wie der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) vor allem unter Berufung auf den 1980 geschlossenen Überlassungsvertrag (aber auch im Hinblick auf eine 1984 durchgeführte Außenprüfung), meint, oder aber schon im Jahre 1980, wie die Kläger geltend machen, indem sie vortragen, eine Betriebsfortführung sei von Anfang an objektiv unmöglich gewesen.
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