Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 17. März 2016 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 15 560 € festgesetzt.
Der Kläger wendet sich gegen Bescheide der Beklagten, mit denen er als ehemaliger Gesellschafter der F. GbR (im Folgenden: GbR) wegen der Erstattung von Zuwendungen an diese Gesellschaft in Höhe von 15 560 € in Anspruch genommen wird.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|