FG Münster - Urteil vom 26.07.2012
3 K 4434/09 Erb
Normen:
AO § 174 Abs 3;
Fundstellen:
BB 2012, 2402
DStR 2013, 8
DStRE 2014, 280

Festsetzungsverjährung bei widerstreitender Steuerfestsetzung nach § 174 Abs. 3 AO

FG Münster, Urteil vom 26.07.2012 - Aktenzeichen 3 K 4434/09 Erb

DRsp Nr. 2012/20909

Festsetzungsverjährung bei widerstreitender Steuerfestsetzung nach § 174 Abs. 3 AO

1) Die Nachholung einer Steuerfestsetzung wegen widerstreitender Steuerfestsetzung gemäß § 174 Abs. 3 AO, in der der fragliche Sachverhalt hätte berücksichtigt werden müssen, ist auch nach Eintritt der Festsetzungsverjährung bezüglich des der Festsetzung zugrunde liegenden Steueranspruchs noch zulässig. 2) Die in § 174 Abs. 3 Satz 2 AO enthaltene Regelung ist die einzige in Bezug auf den Aspekt der Festsetzungsverjährung zu beachtende Tatbestandsvoraussetzung, die als spezialgesetzliche Regelung der allgemeinen Vorschrift des § 169 AO vorgeht.

Normenkette:

AO § 174 Abs 3;

Gründe:

Streitig ist, ob die Klägerin in Folge der Kapitalerhöhung der RR GmbH T A zum 05.02.1998 Begünstigte einer steuerpflichtigen Schenkung ist, sowie die Rechtmäßigkeit des gegen die Klägerin ergangenen Schenkungsteuerbescheides vom 09.11.2009.