Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. März 2021 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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In dem der Nichtzulassungsbeschwerde zugrunde liegenden Rechtsstreit streiten die Beteiligten über die Feststellung der Versicherungspflicht des Klägers in der gesetzlichen Rentenversicherung als Selbstständiger mit nur einem Auftraggeber in der Zeit vom 1.1.2007 bis zum 31.3.2013 sowie eine darauf gestützte Beitragsforderung in Höhe von 34.782,24 Euro.
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