Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28.10.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Arnsberg - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin jedweden materiellen, soweit nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder sonstigen Dritten übergegangen oder übergehend, sowie auch immateriellen Schaden zu ersetzen, der ihr aus dem Verkehrsunfall vom 13.10.2019 entstanden ist und künftig noch entstehen wird.
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