TATBESTAND:
Streitig ist die Höhe der Aufwendungen für ein zu beruflichen Zwecken verwendetes Kraftfahrzeug.
Der verheiratete Kläger (Kl) war im Streitjahr . . . als . . . für ein Arzneimittelunternehmen im Außendienst tätig.
Am . . . schloß er mit der Fa. . . . einen Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug, . . . über eine Laufzeit von 24 Monaten bei einer maximalen Kilometerlaufleistung von 90.000 km ab.
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