Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die steuerliche Behandlung von Raum- und Fahrzeugkosten.
Der Kläger ist selbstständiger Handelsvertreter.
Neben seiner Handelsvertretung betrieb er bis Ende des Jahres 2011 unter der Firma X einen gesonderten Handel. Zum 1. Januar 2012 brachte er die Einzelfirma X in die Handelsvertretung ein.
Der Kläger beschäftigte mit Ausnahme eines geringfügig beschäftigten Studenten keine Arbeitnehmer.
Die damalige Lebensgefährtin und spätere Ehefrau des Klägers, A., war Eigentümerin des gemischt genutzten Grundstücks B-Straße 1 in Q. Auf ihm befanden sich ein Wohnhaus (Erdgeschoss, Obergeschoss, Dachgeschoss), Stallungen und ein Zwischengebäude.
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