FG Baden-Württemberg - Urteil vom 09.12.1992
2 K 35/88
Fundstellen:
EFG 1993, 194

FG Baden-Württemberg - Urteil vom 09.12.1992 (2 K 35/88) - DRsp Nr. 1998/4144

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.1992 - Aktenzeichen 2 K 35/88

DRsp Nr. 1998/4144

Eine Betriebsübernahme i. S. des § 75 AO liegt auch dann vor, wenn das das Anlagevermögen bildende materielle Wirtschaftsgut aus einer dem Betriebsübernehmer sicherungsübereigneten Maschine besteht und der Übergeber überschuldet und zahlungsunfähig war.

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Voraussetzungen für eine Haftung nach § 75 Abgabenordnung (AO) wegen Betriebsübernahme vorliegen.