FG Baden-Württemberg - Urteil vom 11.12.2017
9 K 2646/16
Fundstellen:
BB 2018, 405
DStRE 2018, 1439
EFG 2018, 513
NZI 2018, 283
ZInsO 2019, 116

FG Baden-Württemberg - Urteil vom 11.12.2017 (9 K 2646/16) - DRsp Nr. 2018/2259

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.12.2017 - Aktenzeichen 9 K 2646/16

DRsp Nr. 2018/2259

Tenor

1.

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Verwaltungsaktes verpflichtet, seine Zustimmung zur Berichtigung eines unberechtigten Steuerausweises in Höhe von... EUR nach § 14c Abs. 2 Satz 5 Umsatzsteuergesetz zu erteilen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte zu 92/100 und der Kläger zu 8/100.

3.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

4.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand