Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kläger tragen die Kosten des Rechtstreits.
3.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob die dem Kläger von einer Versicherungsgesellschaft im Streitjahr erstattete Einkommensteuer in Höhe von 121.609,85 € als Entschädigung für entgangene Einnahmen steuerpflichtig ist.
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