FG Berlin-Brandenburg - Anerkenntnisurteil vom 12.03.2024
8 K 8260/17
Normen:
ZPO § 307 S. 2;

Verpflichtung zur Zahlung nach Anerkenntnisurteil

FG Berlin-Brandenburg, Anerkenntnisurteil vom 12.03.2024 - Aktenzeichen 8 K 8260/17

DRsp Nr. 2024/4764

Verpflichtung zur Zahlung nach Anerkenntnisurteil

Tenor

Der Beklagte wird entsprechend seines Anerkenntnisses verurteilt, an die Klägerin 15.215,64 € zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens - einschließlich des Revisionsverfahrens - werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung nur wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Normenkette:

ZPO § 307 S. 2;

Tatbestand

Die Klägerin ist die Insolvenzverwalterin über das Vermögen der B... AG. Auf einen Antrag vom 25. März 2015 wurde über das Vermögen der B... AG durch Beschluss des Amtsgerichts C... vom 27. März 2015 zunächst die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts C... vom 01. Juli 2015 (Az.: ...) wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde die Klägerin bestellt.