Die Beteiligten streiten um die Grunderwerbsteuerpflichtigkeit der Aufgabe eines Erbbaurechts unter gleichzeitiger Veräußerung des belasteten Grundstücks an einen Dritten.
Die Klägerin war Eigentümerin des damals selbständigen Grundstücks ...straße ... in Bremerhaven (jetzt nach Verbindung mit zwei anderen früher selbständigen Grundstücken eingetragen im Grundbuch von ... Blatt ...). Das Grundstück war seit 1924 mit einem Erbbaurecht zugunsten der ... belastet, das bis in das Jahr 1996 bestehen sollte (eingetragen im Erbbaugrundbuch von ... Blatt ...).
Mit notariellem Kaufvertrag vom 15. April 1985 veräußerte die Klägerin das Grundstück und zwei weitere Grundstücke. Im Vertrag heißt es im einzelnen:
"§ 1 ... Die ... und die ... sind sich zunächst darüber einig, daß die Erbbaurechte im Erbbaugrundbuch von ... Blätter ... für die oben genannten, im Eigentum der ... stehenden Grundbesitz aufgehoben werden und sie bewilligen und beantragen die Löschung des Erbbaurechts im Grundbuch ...
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