FG Bremen - Urteil vom 15.12.1992
II 134/90 K
Fundstellen:
EFG 1993, 341

FG Bremen - Urteil vom 15.12.1992 (II 134/90 K) - DRsp Nr. 1998/4157

FG Bremen, Urteil vom 15.12.1992 - Aktenzeichen II 134/90 K

DRsp Nr. 1998/4157

Das Verpflichtungsgeschäft auf Aufhebung eines Erbbaurechts ist auch dann grunderwerbsteuerpflichtig, wenn der Grundstückseigentümer in einem einheitlichen Vertrag das Grundstück an einen Dritten verkauft, der mit der Grundbucheintragung unbelastetes Eigentum am Grundstück erwirbt.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Grunderwerbsteuerpflichtigkeit der Aufgabe eines Erbbaurechts unter gleichzeitiger Veräußerung des belasteten Grundstücks an einen Dritten.

Die Klägerin war Eigentümerin des damals selbständigen Grundstücks ...straße ... in Bremerhaven (jetzt nach Verbindung mit zwei anderen früher selbständigen Grundstücken eingetragen im Grundbuch von ... Blatt ...). Das Grundstück war seit 1924 mit einem Erbbaurecht zugunsten der ... belastet, das bis in das Jahr 1996 bestehen sollte (eingetragen im Erbbaugrundbuch von ... Blatt ...).

Mit notariellem Kaufvertrag vom 15. April 1985 veräußerte die Klägerin das Grundstück und zwei weitere Grundstücke. Im Vertrag heißt es im einzelnen:

"§ 1 ... Die ... und die ... sind sich zunächst darüber einig, daß die Erbbaurechte im Erbbaugrundbuch von ... Blätter ... für die oben genannten, im Eigentum der ... stehenden Grundbesitz aufgehoben werden und sie bewilligen und beantragen die Löschung des Erbbaurechts im Grundbuch ...