Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist eine nachträgliche Erhöhung der Grunderwerbsteuer um f EUR (=a EUR x 3,5%).
Die Klägerin blieb im Versteigerungstermin (Amtsgericht Z-Stadt) am .2007 mit einem zu zahlenden Betrag in Höhe von x EUR Meistbietende (Blatt 171 der ZV-Akte). Das Grundstück Z-Straße in Z-Stadt (324 qm) wurde ihr mit Beschluss des Amtsgerichts Z-Stadt vom .2007 zugeschlagen (Blatt 182 der ZV-Akte).
Aufgrund dieses Erwerbsvorgangs setzt der Beklagte mit Bescheid vom 2007 gegen die Klägerin Grunderwerbsteuer in Höhe von y EUR (Bemessungsgrundlage x EUR) fest.
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