FG Düsseldorf - Urteil vom 17.12.1993
14 K 5461/91
Fundstellen:
GmbHR 1994, 642

FG Düsseldorf - Urteil vom 17.12.1993 (14 K 5461/91) - DRsp Nr. 1998/4160

FG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.1993 - Aktenzeichen 14 K 5461/91

DRsp Nr. 1998/4160

1. Zuschüsse der GmbH zur befreienden Lebensversicherung und zur freiwilligen Krankenversicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers sind nicht steuerfrei, wenn dieser nicht sozialversicherungspflichtig ist; bei der Beurteilung dieser Frage sind die Finanzbehörden bzw. -gerichte nicht an Entscheidungen eines Sozialversicherungsträgers gebunden. 2. Der Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer ist gleichwohl als nicht abhängig Beschäftigter zu beurteilen, wenn z. B. aufgrund seiner Fachkompetenz sein tatsächlicher Einfluß auf die GmbH größer ist, als er ihm infolge seiner Beteiligungshöhe an sich zusteht. 3. Die Erstattung zu Unrecht entrichteter Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung für einen GmbH-Geschäftsführer steht grundsätzlich der GmbH zu; die Weiterleitung an den Gesellschafter-Geschäftsführer ohne klare und im vorhinein getroffene Vereinbarung führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung und stellt keinen Arbeitslohn dar.

Gründe: