Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist, ob die gemeinnützige Klägerin eine Gewinnausschüttung einer KG, an der sie als Kommanditistin beteiligt ist, als Einnahmen aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Sinne des § 14 Abgabenordnung (AO) zu versteuern hat oder ob es sich um steuerfreie Einnahmen aus Vermögensverwaltung handelt.
Die Klägerin ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Bildung und Erziehung durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Aus einem Schreiben des Beklagten vom 17.07.2013 ergibt sich, dass die Klägerin aus der Beteiligung an der A GmbH & Co. KG folgende Einkünfte hatte:
2008: | 28.563,39 € |
2009: | xx € |
2010: | xx € (Veräußerungsgewinn xx €) |
2011: | xx €. |
Aus dem Gesellschaftsvertrag der A GmbH & Co. KG ergibt sich unter anderem Folgendes:
§ 2 - Gesellschaftszweck
Zweck der Gesellschaft ist die Errichtung eines ()werkes und die Anschaffung eines ()werkes in B sowie der Betrieb dieser Anlagen ().
§ 9 - Gesellschafterbeschlüsse, Gesellschafterversammlung
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