FG Hamburg vom 11.06.1996
II 133/94

FG Hamburg - 11.06.1996 (II 133/94) - DRsp Nr. 1998/16903

FG Hamburg, vom 11.06.1996 - Aktenzeichen II 133/94

DRsp Nr. 1998/16903

TATBESTAND:

Die Klägerin und der Beklagte (das Finanzamt --FA--) streiten über die gewerbeertragsteuerliche Berücksichtigung einer gewinnabführungsbedingten Teilwertabschreibung auf eine Gesellschaftsbeteiligung innerhalb eines Organkreises.

Zum leichteren Verständnis des Sachverhalts wird diesem eine Skizze der Beteiligungsverhältnisse und ihrer Umstrukturierung vorangestellt.

Vor der Umstrukturierung:

Folgt Grafik >5009-1R.TIF<

Die Klägerin ist eine AG und hält sämtliche Anteile einer GmbH (Tochter-GmbH). Diese ist nicht nur finanziell, sondern auch wirtschaftlich und organisatorisch so in das Unternehmen der Klägerin eingegliedert, daß die tatsächlichen Voraussetzungen der gewerbesteuerlichen Organschaft vorliegen. Außerdem wurde am 2. Juni 1989 zwischen beiden Gesellschaften ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen (Auszug aus dem Handelsregister --HR--, Gewerbesteuerakte --GewSt-A--).