FG Hamburg vom 12.12.2000
VI 42/99
Fundstellen:
EFG 2001, 507

FG Hamburg - 12.12.2000 (VI 42/99) - DRsp Nr. 2001/8946

FG Hamburg, vom 12.12.2000 - Aktenzeichen VI 42/99

DRsp Nr. 2001/8946

Die von der Kommanditistin einer inländischen KG bezogenen Zinsen für ein Gesellschaftsdarlehen gehören auch dann zu den im Inland steuerpflichtigen gewerblichen Einkünften, wenn die KG die Darlehensmittel in ihrer US-amerikanischen Betriebsstätte verwendet hat; sie sind nicht durch das DBA-USA 1954/65 von der deutschen Besteuerung freigestellt.

Für die Praxis: