Die Klägerin zu 1, eine GmbH & Co KG, bestand im Streitjahr aus der persönlich haftenden und allein geschäftsführungsbefugten . . . GmbH als Komplementärin, diese vertreten durch den Geschäftsführer . . . , und den Kommanditisten . . . (Klägerin zu 2), . . . (Klägerin zu 3) und . . . . Die Kommanditisten waren zugleich Gesellschafter der GmbH. Durch Vertrag vom 4.7.1984 verkauften die Kommanditistinnen . . . und . . . ihre Kommanditanteile zum 30.6.1984 an ihren Bruder . . . ; sie erzielten dabei Veräußerungsgewinne in Höhe von jeweils . . . DM.
Die Klägerin zu 1 befaßte sich ausschließlich mit der Verwaltung eigenen Grundbesitzes.
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