Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger in den Streitjahren durch Vermietung eines Grundstücks im Rahmen einer sogenannten Betriebsaufspaltung einen stehenden Gewerbebetrieb unterhielt und damit der Gewerbesteuer unterlag (§ 2 Abs. 1 des Gewerbesteuergesetzes in den Fassungen vom 22.9.1978, Bundesgesetzblatt - BGBl -I S. 1557, und vom 14.5.1984, BGBl I S. 657
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