Der Antrag auf Ablehnung der Richterin am Hessischen Finanzgericht A wegen Besorgnis der Befangenheit wird abgelehnt.
I.
Die Klägerin hat am 23.03.2020 Klage wegen Auskunftsbegehrens nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erhoben. Hierbei wurde sie zunächst durch die B LLP vertreten, für welche der "Staatlich gepr. Betriebswirt, Belastingadviseur (NL), Advocate (GB+NL)" C auftrat. Auch bei der Klägerin selbst handelt es sich nach eigenen Angaben um einen "Belastingadviseur (NL), Advocate (GB+NL)".
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