FG Köln vom 12.12.2000
7 K 4488/94

FG Köln - 12.12.2000 (7 K 4488/94) - DRsp Nr. 2001/8949

FG Köln, vom 12.12.2000 - Aktenzeichen 7 K 4488/94

DRsp Nr. 2001/8949

1. Die durch die Teilnahme an inländischen Reitturnieren erzielten Vergütungen unterliegen auch bei ausländischen Pferdehaltern nur dann dem Steuerabzug nach § 50 a EStG im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht, wenn sich feststellten lässt, dass die Betätigung i. S. des § 15 EStG mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgte. 2. Es ist nicht zulässig, eine beim beschränkt Steuerpflichtigen fehlende Gewinnerzielungsabsicht unter Heranziehung der isolierenden Betrachtungsweise (§ 49 Abs. 2 EStG) als unbeachtlich anzusehen, und allein auf die inländische Betätigung abzustellen. 3 Zur Gewinnerzielungsabsicht bei (ausländischen) Gestüten.

Für die Praxis: