FG Köln - 12.12.2000 (7 K 4488/94) - DRsp Nr. 2001/8949
FG Köln, vom 12.12.2000 - Aktenzeichen 7 K 4488/94
DRsp Nr. 2001/8949
1. Die durch die Teilnahme an inländischen Reitturnieren erzielten Vergütungen unterliegen auch bei ausländischen Pferdehaltern nur dann dem Steuerabzug nach § 50 aEStG im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht, wenn sich feststellten lässt, dass die Betätigung i. S. des § 15EStG mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgte.2. Es ist nicht zulässig, eine beim beschränkt Steuerpflichtigen fehlende Gewinnerzielungsabsicht unter Heranziehung der isolierenden Betrachtungsweise (§ 49 Abs. 2EStG) als unbeachtlich anzusehen, und allein auf die inländische Betätigung abzustellen.3 Zur Gewinnerzielungsabsicht bei (ausländischen) Gestüten.
Für die Praxis:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.