Der Haftungsbescheid vom 23. Oktober 2017 wird bis zum Abschluss des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens von der Vollziehung ausgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
I.
Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren über die Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme des Antragstellers für Steuerschulden der T GmbH - Steuerschuldnerin -, deren faktischer Geschäftsführer der Antragsteller gewesen sein soll.
Aus der vorgelegten Akte des Antragsgegners, die offensichtlich nur Teile der Verwaltungsvorgänge dokumentiert, ergibt sich, dass die Steuerschuldnerin eine im Jahr 2009 unter anderem Namen gegründete im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter
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