FG Köln - Beschluss vom 15.12.2017
13 V 2969/17
Fundstellen:
AO-StB 2018, 211
AO-StB 2018, 84
ZInsO 2018, 737

FG Köln - Beschluss vom 15.12.2017 (13 V 2969/17) - DRsp Nr. 2018/2072

FG Köln, Beschluss vom 15.12.2017 - Aktenzeichen 13 V 2969/17

DRsp Nr. 2018/2072

Tenor

Der Haftungsbescheid vom 23. Oktober 2017 wird bis zum Abschluss des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens von der Vollziehung ausgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren über die Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme des Antragstellers für Steuerschulden der T GmbH - Steuerschuldnerin -, deren faktischer Geschäftsführer der Antragsteller gewesen sein soll.

Aus der vorgelegten Akte des Antragsgegners, die offensichtlich nur Teile der Verwaltungsvorgänge dokumentiert, ergibt sich, dass die Steuerschuldnerin eine im Jahr 2009 unter anderem Namen gegründete im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRB ... eingetragene Kapitalgesellschaft ist. Geschäftsgegenstand der Steuerschuldnerin war u.a. der Betrieb einer ..., der Kauf und Verkauf von .... Ihre alleinige Geschäftsführerin war ausweislich des vorliegenden Handelsregisterauszuges die Ehefrau des Antragstellers.