Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin in den Streitjahren, ebenso wie in den Vorjahren, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder - aufgrund eines zwischenzeitlich eingetretenen Strukturwandels - solche aus Gewerbebetrieb erzielt hat.
Bei der Klägerin, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, handelt es sich um ein vor ca. 70 Jahren gegründetes Unternehmen, das in der zweiten bzw. dritten Generation durch die Gesellschafter, die Herren B. A. sen., B. A. jun. sowie C. A., als Familienbetrieb geführt wird.
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