Unter Änderung des Bescheides über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31.12.2015 vom 18.7.2018 wird der verbleibende Verlustvortrag nach § 10d Abs. 4 EStG für den Kläger auf 17.235,- € und für die Klägerin auf 1.095,- € festgestellt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Frage, ob der Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG negative Einkünfte zum Zwecke des Verlustabzuges nach § 10d EStG erhöht.
Der am ....04.1949 geborene Kläger war ... nichtselbstständig tätig und wurde mit seiner am ....11.1948 geborenen Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
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