I.
Die Kläger sind Ehegatten, die der Beklagte, (Finanzamt) für die Streitjahre 1987, 1988 und 1989 zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagte. Der Kläger erzielte in den Streitjahren als Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH (GmbH) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Er war bis 30.06.1989 an der GmbH mit einer Beteiligung von 4151 v.H. des Stammkapitals beteiligt. Auf den Inhalt des Vertrags über die Gründung der GmbH vom 15.09.1978 und der dazu ergangenen Satzung der GmbH sowie auf den Inhalt des Geschäftsführervertrags wird Bezug genommen (Bl. 20 ff. und Bl. 35 ff. der Lohnsteuer-LSt-Akten für Arbeitgeber).
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