FG Münster - Urteil vom 17.08.1993
1 K 2753/93 F, G
Fundstellen:
GmbHR 1994, 193

FG Münster - Urteil vom 17.08.1993 (1 K 2753/93 F, G) - DRsp Nr. 1998/4200

FG Münster, Urteil vom 17.08.1993 - Aktenzeichen 1 K 2753/93 F, G

DRsp Nr. 1998/4200

1. Teilwertabschreibung setzt voraus, daß der innere Wert der Beteiligung gesunken ist; das ist nicht der Fall, wenn eine neugegründete Beteiligungsgesellschaft in der sog. Anlaufphase, d.h. in den ersten drei Wirtschaftsjahren, Verluste erzielt und der Gesellschafter zu deren Beseitigung und zur Erreichung der Rentabilität erhebliche neue Mittel zuführt. 2. Auch eine im Rahmen einer Betriebsaufspaltung gegründete Betriebs-GmbH hat eine Anlaufphase.

Gründe:

Streitig ist, ob eine Teilwertabschreibung auf nachträgliche Anschaffungskosten (AK) einer GmbH-Beteiligung zulässig ist.

Die Klägerin (Klin.), eine OHG, wurde im Jahre 1978 von Herrn ... (Beigeladener) und dessen Sohn ... (KH.F) zum Betriebe einer Kfz-Reparaturwerkstatt und einer Tankstelle gegründet. Mit Vertrag vom 18.12.1986 errichtete die Klägerin (Klin.) die Firma ... GmbH (GmbH), deren Stammkapital von DM 50.000 seitdem von der Klin. als Anlagevermögen bilanziert wurde. Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung fungierte die Klin. seitdem als Besitzunternehmen, die GmbH als Betriebsgesellschaft.