Streitig ist, ob eine Teilwertabschreibung auf nachträgliche Anschaffungskosten (AK) einer GmbH-Beteiligung zulässig ist.
Die Klägerin (Klin.), eine OHG, wurde im Jahre 1978 von Herrn ... (Beigeladener) und dessen Sohn ... (KH.F) zum Betriebe einer Kfz-Reparaturwerkstatt und einer Tankstelle gegründet. Mit Vertrag vom 18.12.1986 errichtete die Klägerin (Klin.) die Firma ... GmbH (GmbH), deren Stammkapital von DM 50.000 seitdem von der Klin. als Anlagevermögen bilanziert wurde. Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung fungierte die Klin. seitdem als Besitzunternehmen, die GmbH als Betriebsgesellschaft.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|