Streitig ist, ob die Kosten für den Ankauf von Geschenken als Betriebsausgaben abzugsfähig sind und ob Gehaltszahlungen an die Ehefrau eines der Gesellschafter als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) zu behandeln sind.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|