Es ist zu entscheiden, ob die Klägerin Eigentumswohnungen (ETW) im Rahmen eines gewerblichen Grundstückshandels veräußert hat.
Die Kläger (Kläger) sind Eheleute und werden zur Einkommensteuer (ESt) zusammenveranlagt. Der Kläger erzielt als Finanzbeamter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die Klägerin ist Hausfrau. Im November 1979 erwarb die Klägerin im Umlegungsverfahren das Grundstück xxx, Gelsenkirchen (im folgenden: Grundstück). Die aufstehenden Gebäude waren zum Abbruch bestimmt. Am 22.1.1980 beantragte die Klägerin die Baugenehmigung für ein Wohn-
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