FG Münster vom 11.05.1993
1 K 4651/88 E, G
Fundstellen:
EFG 1998, 1060

FG-Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel

FG Münster, vom 11.05.1993 - Aktenzeichen 1 K 4651/88 E, G

DRsp Nr. 2001/3090

FG-Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel

Bei der Prüfung der Drei-Objekt-Grenze ist Objekt die jeweilige wirtschaftliche Einheit, die auch aus mehreren Eigentumswohnungen bestehen kann. Der Begriff "Objekt" ist nicht am Grundstücksbegriff des BGB ausgerichtet.

Gründe:

Es ist zu entscheiden, ob die Klägerin Eigentumswohnungen (ETW) im Rahmen eines gewerblichen Grundstückshandels veräußert hat.

Die Kläger (Kläger) sind Eheleute und werden zur Einkommensteuer (ESt) zusammenveranlagt. Der Kläger erzielt als Finanzbeamter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die Klägerin ist Hausfrau. Im November 1979 erwarb die Klägerin im Umlegungsverfahren das Grundstück xxx, Gelsenkirchen (im folgenden: Grundstück). Die aufstehenden Gebäude waren zum Abbruch bestimmt. Am 22.1.1980 beantragte die Klägerin die Baugenehmigung für ein Wohn-