Die Klägerin ist eine Kommanditgesellschaft, die durch Umwandlung zum 1. Januar 1992 aus der S. K. GmbH hervorgegangen ist. An der Klägerin sind gem. dem Festkapital von 500.000,00 DM Herr S. K. als Komplementär mit einer Festeinlage von 490.000,00 DM (= 98 v.H.) und Frau I. S. mit einer Kommanditeinlage von 10.000,00 DM (= 2 v.H.) beteiligt. Die Klägerin betreibt ein Tiefbauunternehmen und ist auf die Ausführungen von größeren Erdbewegungen wie z.B. beim Bau von ICE-Strecken und Bundesautobahnen spezialisiert.
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