FG Saarland - Gerichtsbescheid vom 15.11.1993
1 K 142/93
Fundstellen:
NWB 1994, F. 1, 24

FG Saarland - Gerichtsbescheid vom 15.11.1993 (1 K 142/93) - DRsp Nr. 1998/4270

FG Saarland, Gerichtsbescheid vom 15.11.1993 - Aktenzeichen 1 K 142/93

DRsp Nr. 1998/4270

Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen müssen einem Fremdvergleich standhalten, wollen sie staatliche Anerkennung finden. Im Zuge der daraus folgenden Überprüfung kann auch ein "interner Gehaltsvergleich" bei mehreren angestellten Angehörigen stattfinden. Ergibt dieser, daß bei unterschiedlicher Befähigung der "Angestellten" die Tätigkeit gleichwohl identisch honoriert wird, so ist dies ein gewichtiges Indiz für die Nichtabziehbarkeit der geltend gemachten Personalkosten.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Anerkennung von Arbeitsverhältnissen mit nahen Angehörigen.