I.
Streitig ist, ob die Steuerbefreiung nach § 3 Abs.1 der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Gründung und Tätigkeit privater Unternehmen und über Unternehmensbeteiligungen vom 8.März 1990, DDR - GBl. I Nr.17 S.144 - DV - auch den anläßlich der Umwandlung neu eingetretenen und solchen Gesellschaftern zusteht, die ihren Anteil im Wege der vorweggenommenen Erbfolge erworben haben.
An der Rechtsvorgängerin der Klägerin - der X-KG - bestanden bis zu deren - auf der Grundlage des Beschlusses des Präsidiums des Ministerrates der ehemaligen DDR vom 9.Februar 1972 beruhenden Umwandlung in den volkseigenen Betrieb - VEB - Y folgende Beteiligungsverhältnisse:
L.T. Kapitaleinlage 48.000 M = 40 v.H.
G.T. Kapitaleinlage 48.000 M = 40 v.H.
Staatlicher Anteil Kapitaleinlage 24.000 M = 20 v.H.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|