FG Sachsen - Beschluß vom 21.07.1992 (2 K 25/91) - DRsp Nr. 1998/6533
FG Sachsen, Beschluß vom 21.07.1992 - Aktenzeichen 2 K 25/91
DRsp Nr. 1998/6533
Soll der Arbeitgeber für Lohnsteuerverbindlichkeiten, die nach dem 3. Oktober 1990 entstanden sind, in Anspruch genommen werden, hat das Finanzamt insoweit von dem ihm eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen.