FG Sachsen - Urteil vom 02.06.1993
2 K 67/92
Normen:
EStG (DDR) §§ 25, 32 ; Vertrag über die Schaffung einer Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion Art. 10, Anl. I Art. 2;
Fundstellen:
EFG 1993, 727

FG Sachsen - Urteil vom 02.06.1993 (2 K 67/92) - DRsp Nr. 1998/6519

FG Sachsen, Urteil vom 02.06.1993 - Aktenzeichen 2 K 67/92

DRsp Nr. 1998/6519

Im Veranlagungszeitraum 1990 sind die Gewinne für das erste Halbjahr im Verhältnis 2 : 1 von Mark der DDR in DM umzurechnen.

Normenkette:

EStG (DDR) §§ 25, 32 ; Vertrag über die Schaffung einer Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion Art. 10, Anl. I Art. 2;

Tatbestand:

Mit der Klage begehrt der Kläger, unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung "die mit Bescheid vom ... festgesetzte Einkommensteuer... von ... auf ... DM herabzusetzen".

Der Kläger ist neben einer Beschäftigung in nichtselbständigem Dienstverhältnis als selbständiger EDV-Berater unstreitig gewerblich tätig.

Er erzielte im I. Halbjahr 1990 aus dieser Tätigkeit einen Gewinn von ... - M und im Il. Halbjahr 1990 einen Verlust von ... DM. Er ermittelte sowohl den Gewinn I./1990 als auch jenen II./1990 durch Errechnung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beliefen sich im I. Halbjahr 1990 auf ... M und im II. Halbjahr 1990 auf ... DM.