I. Die Beteiligten streiten darüber, ob eine Pensionszusage mangels Finanzierbarkeit zur verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führt.
Die Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin) ist eine GmbH, die Ende 1990 gegründet worden ist. Ihr alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer ist --und war in den Streitjahren (1991/1992)-- Herr S.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|