BFH - Beschluß vom 22.11.2000
I B 63/00
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; KStG § 8 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 647

Finanzierbarkeit einer Pensionsverpflichtung

BFH, Beschluß vom 22.11.2000 - Aktenzeichen I B 63/00

DRsp Nr. 2001/4381

Finanzierbarkeit einer Pensionsverpflichtung

Da höchstrichterlich noch nicht entschieden und von den FG unterschiedlich beantwortet, ist es eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung, nach welchen Regeln die Finanzierbarkeit einer Pensionszusage zugunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers in denjenigen Fällen zu prüfen ist, in denen eine Versorgung für den Invaliditätsfall versprochen und das sich hieraus ergebende Risiko nicht durch eine Rückdeckungsversicherung gedeckt worden ist.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; KStG § 8 Abs. 3 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob eine Pensionszusage mangels Finanzierbarkeit zur verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führt.

Die Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin) ist eine GmbH, die Ende 1990 gegründet worden ist. Ihr alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer ist --und war in den Streitjahren (1991/1992)-- Herr S.