FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 09.09.2008
3 - S 3102/10

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 09.09.2008 (3 - S 3102/10) - DRsp Nr. 2008/92812

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 09.09.2008 - Aktenzeichen 3 - S 3102/10

DRsp Nr. 2008/92812

Bewertung des Betriebsvermögens und des übrigen Vermögens für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer; Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG

Bei der Wertermittlung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer im sog. Stuttgarter Verfahren ist nach R 99 Abs. 1 Satz 3 ErbStR der gewichtete Durchschnittsertrag möglichst auf der Grundlage der letzten drei vor dem Besteuerungszeitpunkt abgelaufenen Wirtschaftsjahre zu ermitteln. Nach dem Erlass vom 24.11.2004, Az. 3 - S 3102/10, sollte es danach jedoch nicht ausgeschlossen sein, im Einzelfall den Durchschnittsertrag nicht aus den Ergebnissen der drei abgeschlossenen Wirtschaftsjahre, sondern aus dem Betriebsergebnis des laufenden Jahres bis zum Bewertungsstichtag und den Betriebsergebnissen der beiden davor liegenden Wirtschaftsjahre abzuleiten. Dies sollte insbesondere dann gelten, wenn das laufende Wirtschaftsjahr im Besteuerungszeitpunkt nahezu abgelaufen war.