FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 10.11.2008
3 - S 603.0/15

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 10.11.2008 (3 - S 603.0/15) - DRsp Nr. 2008/92914

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 10.11.2008 - Aktenzeichen 3 - S 603.0/15

DRsp Nr. 2008/92914

Kraftfahrzeugsteuer; Befristete Steuerbefreiung für neue Personenkraftwagen (Pkw) mit Erstzulassung ab 5. November 2008 aufgrund des Maßnahmenpakets der Bundesregierung „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung”

Die Bundesregierung hat am 5. November 2008 ein Maßnahmenpaket „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung” beschlossen. Es sieht u.a. vor, dass neue Pkw mit Erstzulassung ab 5. November 2008 und Einhaltung der Euro 4-Norm ein Jahr von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden. Für ab diesem Zeitpunkt neu zugelassene Pkw, die der Euro 5- oder Euro 6-Norm entsprechen, soll eine maximale Steuerbefreiung von zwei Jahren gewährt werden. Die befristeten Befreiungen sollen generell am 31. Dezember 2010 enden. Eine entsprechende gesetzgeberische Umsetzung soll in Kürze erfolgen.