FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 11.07.2008
3 - S 3812 a/22

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 11.07.2008 (3 - S 3812 a/22) - DRsp Nr. 2008/92818

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 11.07.2008 - Aktenzeichen 3 - S 3812 a/22

DRsp Nr. 2008/92818

Erbschaft-/Schenkungsteuer; Begünstigtes Betriebsvermögen bei Gründung einer gewerblich geprägten Personengesellschaft

Beiliegend übersendet das FinMin das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 16.8.2007, Az. 3 K 5382/04 Erb, mit der Bitte um Beachtung.

Im Fall der Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG, an der auch natürliche Personen als Kommanditisten beteiligt werden und bei der ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter sind und nur diese oder Personen, die nicht Gesellschafter sind, zur Geschäftsführung befugt sind, treten die Rechtsfolgen des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG („gewerbliche Prägung”) erst mit der Eintragung der Kommanditgesellschaft in das Handelsregister ein.