FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 11.10.2007
3 - S 4501/6

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 11.10.2007 (3 - S 4501/6) - DRsp Nr. 2008/91471

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 11.10.2007 - Aktenzeichen 3 - S 4501/6

DRsp Nr. 2008/91471

Grunderwerbsteuer; Steuerfreiheit von nach § 1 Abs. 2a sowie Abs. 3 GrEStG steuerbaren Rechtsvorgängen bei schenkweiser Übertragung der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft; Tz. 10 des gleich lautenden Ländererlasses vom 26. Februar 2003 (BStBl 2003 I, S. 271) in der durch Erlass vom 28. April 2005 - 3 - S 4501/6 - geänderten Fassung; Erlass vom 28. April 2005 - 3 - S 4505/18

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil 12. Oktober 2006 - II R 79/05 -(BStBl 2007 II, S. 409) entschieden, dass nach § 1 Abs. 2a GrEStG steuerbare Gesellschafterwechsel bei schenkweiser Übertragung der Anteile an einer grundbesitzenden Personengesellschaft gemäß § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG grunderwerbsteuerfrei sind. Der Anwendbarkeit des § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG steht danach nicht entgegen, dass § 1 Abs. 2a GrEStG den Grundstücksübergang fingiert, während der Schenkungsteuer die freigebige Zuwendung der Gesellschaftsanteile an die Erwerber unterliegt. Denn Zweck des § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG ist, die doppelte Belastung eines Lebensvorgangs - trotz unterschiedlicher rechtstechnischer Anknüpfungspunkte - mit Grunderwerbsteuer einerseits und Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer andererseits zu vermeiden.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder führt diese Rechtsprechung zu folgenden Erlassänderungen: