FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 17.07.2007
3 - S 6400/11

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 17.07.2007 (3 - S 6400/11) - DRsp Nr. 2008/91327

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 17.07.2007 - Aktenzeichen 3 - S 6400/11

DRsp Nr. 2008/91327

Versicherungsteuer; Versicherungsteuerpflicht des Versicherungsentgelts für eine so genannte Kautionsrückversicherung

Für die versicherungsteuerliche Behandlung des Entgelts für eine so genannte Kautionsrückversicherung gilt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der anderen Länder mit Wirkung ab dem 1. Januar 2008 Folgendes:

Das Versicherungsentgelt, das ein Versicherer an einen anderen Versicherer zahlt zur Versicherung der aus einem Vertrag im Sinne des § 2 Abs. 2 VersStG übernommenen Gefahr, ist nicht nach § 4 Nr. 1 VersStG von der Besteuerung ausgenommen. Die Steuerfreiheit des § 4 Nr. 1 VersStG setzt das Bestehen eines Erstversicherungsverhältnisses im Sinne des Versicherungsteuergesetzes voraus.