FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 25.01.2007
3 - S 2334/4

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 25.01.2007 (3 - S 2334/4) - DRsp Nr. 2008/90767

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 25.01.2007 - Aktenzeichen 3 - S 2334/4

DRsp Nr. 2008/90767

Bewertung von Gemeinschaftsunterkünften bei Angehörigen der Kriminalpolizei, der Vollzugspolizei und der Bereitschaftspolizei des Landes

Mit den Bezugserlassen wurde zur Bewertung der Gemeinschaftsunterkunft bei Angehörigen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Bereitschaftspolizei der Länder, der Vollzugspolizei der Länder und Gemeinden sowie der Kriminalpolizei des Bundes, der Länder und Gemeinden Stellung genommen.

Nach Auskunft des Innenministeriums sind die Polizeibeamten sowie die Polizeianwärter nur noch in Zimmern untergebracht, die mit 2 Bediensteten belegt sind.

Ab 1. Januar 2007 ist aufgrund der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV) vom 21. Dezember 2006 (BGBl 2006 I S. 3385) die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung für den Bereich der Polizei des Landes lohnsteuerlich mit folgenden Monatsbeträgen zu bewerten:

Polizeibeamte der Besoldungsgruppe A 7 und höher 89,10 Euro
Belegung mit 2 Bediensteten
Polizeianwärter 59,40 Euro
Belegung mit 2 Bediensteten