FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 25.01.2008
3 - S 3000/18

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 25.01.2008 (3 - S 3000/18) - DRsp Nr. 2008/92317

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 25.01.2008 - Aktenzeichen 3 - S 3000/18

DRsp Nr. 2008/92317

Verfahrensänderung ab 01.01.2007 hinsichtlich der gesonderten Feststellungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer der • Grundbesitzwerte, • Werte von Betriebsvermögen, • Werte des Anteils an Betriebsvermögen, • Werte nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften und • Werte des Vermögens von Gemeinschaften i.S.d. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG

Klarstellend weist das FinMin darauf hin, dass der Erlass vom 30.7.2007, Az. 3 - S 3000/18, Textziffer 1.1.2 nicht dahingehend zu verstehen ist, dass das Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzamt in jedem Fall einen Grundbesitzwert anzufordern hat. Die Entscheidung über eine Anforderung obliegt - wie bisher - dem jeweiligen Bearbeiter. Dieser prüft vorab, ob es überhaupt zu einer Steuerfestsetzung kommen kann. Ist dies nach seiner Einschätzung nicht der Fall, - z.B. aufgrund hoher persönlicher Freibeträge - ist von einer Anforderung abzusehen.