Durch Artikel 18 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) vom 13. Dezember 2006 ( BGBl 2006 I S. 2878; BStBl 2007 I S. 28) ist das Bewertungsgesetz insoweit geändert worden, als die Werte des Betriebsvermögens bei Gewerbebetrieben und bei freiberuflich Tätigen, Werte des Anteils am Betriebsvermögen von Personengesellschaften, Werte nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften und Werte, der mehreren Personen zustehenden anderen Vermögensgegenständen und Schulden gesondert festzustellen sind, wenn diese für die Erbschaft- und Schenkungsteuer oder eine andere Feststellung von Bedeutung sind. Die Änderungen sind am 1. Januar 2007 in Kraft getreten und nach § 158 Abs. 1 BewG auf Besteuerungszeitpunkte nach dem 31. Dezember 2006 anzuwenden. Hinsichtlich der Grundbesitzbewertung bleibt es beim bisherigen gesonderten Feststellungsverfahren.