FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 31.07.2007
3 - S 3806/32

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 31.07.2007 (3 - S 3806/32) - DRsp Nr. 2008/91296

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 31.07.2007 - Aktenzeichen 3 - S 3806/32

DRsp Nr. 2008/91296

Schenkungsteuer; BFH-Urteil vom 14.02.2007, Az. II R 66/05 - Formwechsel eines auf Vermögensbindung gerichteten Vereins in eine Kapitalgesellschaft Erlass vom 07.12.2000, Az. S 3806/32; Schreiben vom 24.07.2007, Az. 3 - S 3806/32

In dem zur Veröffentlichung im Bundesteuerblatt II anstehenden Urteil vom 14.2.2007, Az. II R 66/05 (Parallelentscheidungen Az. II R 64/05 und II R 65/05), kommt der BFH zu der Auffassung, dass die bisherige Besteuerung bei der Umwandlung eines auf Vermögensbindung gerichteten Vereins in eine Kapitalgesellschaft weder auf eine unmittelbare noch auf eine entsprechende Anwendung des § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 ErbStG gestützt werden kann.

Für die mögliche Prüfung einer Steuerpflicht aufgrund § 42 AO - bei zeitlich zusammenhängender Auflösung der aus dem Formwechsel hervorgegangenen Kapitalgesellschaft - bestanden im Urteilsfall keine Anhaltspunkte.