FinMin Bayern - Erlass vom 12.10.2007
36 - S 4505 - 022 - 38 081/07

FinMin Bayern - Erlass vom 12.10.2007 (36 - S 4505 - 022 - 38 081/07) - DRsp Nr. 2008/91503

FinMin Bayern, Erlass vom 12.10.2007 - Aktenzeichen 36 - S 4505 - 022 - 38 081/07

DRsp Nr. 2008/91503

Grunderwerbsteuer; Steuerfreiheit von nach § 1 Abs. 2a sowie Abs. 3 Nr. 3 bzw. 4 GrEStG steuerbaren Rechtsvorgängen bei schenkweiser Übertragung der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil 12. Oktober 2006 II R 79/05, BStBl 2007 II S. 409 entschieden, dass nach § 1 Abs. 2a GrEStG steuerbare Gesellschafterwechsel bei schenkweiser Übertragung der Anteile an einer grundbesitzenden Personengesellschaft gemäß § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG grunderwerbsteuerfrei sind. Der Anwendbarkeit des § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG steht danach nicht entgegen, dass § 1 Abs. 2a GrEStG den Grundstücksübergang fingiert, während der Schenkungsteuer die freigebige Zuwendung der Gesellschaftsanteile an die Erwerber unterliegt. Denn Zweck des § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG ist, die doppelte Belastung eines Lebensvorgangs, trotz unterschiedlicher rechtstechnischer Anknüpfungspunkte, mit Grunderwerbsteuer einerseits und Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer andererseits zu vermeiden.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder führt diese Rechtsprechung zu folgenden Erlassänderungen: