FinMin Bayern - Erlass vom 19.11.2002
37 - S 0430- 005 - 48600/02

FinMin Bayern - Erlass vom 19.11.2002 (37 - S 0430- 005 - 48600/02) - DRsp Nr. 2008/82717

FinMin Bayern, Erlass vom 19.11.2002 - Aktenzeichen 37 - S 0430- 005 - 48600/02

DRsp Nr. 2008/82717

§ 204 AO Auskunft mit Bindungswirkung nach Treu und Glauben (verbindliche Auskunft) hier: Auskunftsersuchen zu neuen Formen des Kommunalleasings (Erbschaftsteuermodelle)

Nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 24. Juni 1987, BStBl. I S. 474 und vom 21. Februar 1990, BStBl. I S. 146 können unter bestimmten Voraussetzungen verbindliche Auskünfte über die Beurteilung von genau bestimmten Sachverhalten erteilt werden, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht. Ausdrücklich ausgenommen sind Auskünfte in Angelegenheiten, bei denen die Erzielung eines Steuervorteils im Vordergrund steht (Steuersparmodelle).

Neuere Formen des Kommunalleasings gründen auf Steuervorteilen, die aus den Leasingverträgen selbst nicht unmittelbar erkennbar sind. Es handelt sich hierbei um Leasingverträge, bei denen in der Regel bereits im Eigentum der Gemeinden vorhandene Wirtschaftsgüter (bewegliche Gegenstände oder Immobilien) an Objektgesellschaften verkauft und dann zurückgemietet werden. Der steuerliche Vorteil soll hierbei beim Investor entstehen, der im Wesentlichen das Geld für den Kauf aufbringt. Das mit der die alle 30 Jahre zu entrichtende Erbersatzsteuer steuerpflichtiger Familienstiftungen verringert werden soll, hat vor kurzem erhebliche Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit ausgelöst.