FinMin Bayern - Erlass vom 20.10.1997
S 2183 a

FinMin Bayern - Erlass vom 20.10.1997 (S 2183 a) - DRsp Nr. 2008/92212

FinMin Bayern, Erlass vom 20.10.1997 - Aktenzeichen S 2183 a

DRsp Nr. 2008/92212

§ 7f EStG Bewertungsfreiheit für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens von privaten Krankenhäusern; Billigkeitsmaßnahme bei der vorübergehenden Unterbringung von Aus- und Übersiedlern sowie Asylbewerbern, Obdachlosen und Bürgerkriegsflüchtlingen

Für die vorübergehende Unterbringung von Aus- und Übersiedlern, Asylbewerbern, Bürgerkriegsflüchtlingen und Obdachlosen in privaten Krankenhäusern (Sanatorien) gilt folgende Billigkeitsregelung:

1. Einkommensteuer (Bewertungsfreiheit nach § 7f EStG)

Die Krankenhauseigenschaft i. S. des § 7f EStG setzt nach R 82 Abs. 2 EStR unter anderem voraus, daß die Einrichtung nur Patienten und deren Begleitpersonen offensteht. Die Aufnahme von Aus- und Übersiedlern, Asylbewerbern, Bürgerkriegsflüchtlingen und Obdachlosen hätte danach zur Folge, daß die genannten Einrichtungen ihre Krankenhauseigenschaft verlieren und deshalb zumindest für das Jahr, in dem Aus- oder Übersiedler, Asylbewerber, Bürgerkriegsflüchtlinge oder Obdachlose dort untergebracht sind, Sonderabschreibungen nach § 7f EStG nicht in Anspruch nehmen können. WG, die in diesem Jahr angeschafft oder hergestellt werden, wären von der Bewertungsfreiheit nach § 7f EStG generell ausgeschlossen.