FinMin Hamburg - Erlass vom 06.08.2008
53 - S 6104 - 008/06

FinMin Hamburg - Erlass vom 06.08.2008 (53 - S 6104 - 008/06) - DRsp Nr. 2008/92782

FinMin Hamburg, Erlass vom 06.08.2008 - Aktenzeichen 53 - S 6104 - 008/06

DRsp Nr. 2008/92782

Kraftfahrzeugsteuer; Drittes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes; - Abgrenzung Pkw/Lkw - Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot?

Der BFH hat mit Urteil vom 9.4.2008 - II R 62/07 - entschieden, dass ein Toyota Landcruiser (J8) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t als PKW zu besteuern ist, wenn Bauart und Einrichtung pkw-spezifisch sind.

Der BFH hat ferner entschieden, dass die auf den 1.5.2005 rückwirkende Änderung des § 2 Abs. 2a KraftStG keine verfassungsrechtlich unzulässige Änderung darstellt.

Ein Ruhen kraft Gesetzes ist auf Grund dieser Entscheidung nicht mehr gegeben.

Mit der Entscheidung über ein weiteres BFH-Verfahren - II R 63/07 - (Vorinstanz FG Köln; 6 K 2378/05) ist erst im Herbst 2008 zu rechnen.

Die Finanzbehörde bittet daher, die betreffenden Fälle aus Zweckmäßigkeitsgründen weiterhin nach § Abs. Satz 1 ruhen zu lassen.